Mittwoch, 10.11.2021
Fahrradkuriere haben Anspruch auf Bike und Phone

Fahrradkuriere können von ihrem Arbeitgeber ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein Smartphone verlangen. Wie das Bundesarbeitsgericht heute entschieden hat, sind dies erforderliche Arbeitsmittel, auf die nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsvertrag verzichtet werden kann. Zumindest muss das Unternehmen den Zweiradstramplern dann einen angemessenen Ausgleich zahlen.

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Donnerstag, 24.6.2021
Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber benachteilige den Kurier unangemessen, wenn er die Betriebsmittel nicht zur Verfügung stelle. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen worden.

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