Montag, 2.5.2022
Schadensregulierung bei beidseitiger Fahrbahnverengung

Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung im Straßenverkehr gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.03.2022 entschieden und einen regelhaften Vorrang des rechts fahrenden Fahrzeugs verneint. Dieser lasse sich aus der Straßenverkehrsordnung nicht herleiten. Verstießen bei einem Unfall beide Fahrzeugführer gegen das Rücksichtnahmegebot, sei von einer hälftigen Schadensteilung auszugehen.

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