Dienstag, 13.2.2024
Nicht existente Forderungen verkauft: Keine Gewährleistung nach Kaufrecht

Der BGH hat eine grundlegende Frage beim Factoring geklärt: Existiert die verkaufte Forderung nicht, gelten die allgemeinen Verjährungsregeln, nicht die des Kaufrechts. Über den Rechtsstreit eines medizinischen Abrechnungszentrums gegen einen Arzt muss nun das Berufungsrecht erneut entscheiden.  

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