Donnerstag, 20.10.2022
Datenspeicherung auf externem Server nur vorübergehend zulässig

Auch ohne die Einwilligung der Kunden dürfen Internetbetreiber bei einer Serverstörung Daten in einer externen Datenbank speichern – allerdings nur so lange, wie die Störung andauert. Denn selbst wenn eine Speicherung einmal zulässig war, könne sie rechtswidrig werden, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich ist. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag hervor.

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