Datenspeicherung auf externem Server nur vorübergehend zulässig

Auch ohne die Einwilligung der Kunden dürfen Internetbetreiber bei einer Serverstörung Daten in einer externen Datenbank speichern – allerdings nur so lange, wie die Störung andauert. Denn selbst wenn eine Speicherung einmal zulässig war, könne sie rechtswidrig werden, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich ist. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag hervor.

Wegen Serverstörung Daten von Privatkunden extern gespeichert

Hintergrund ist ein Fall aus Ungarn. Der Internet- und TV-Anbieter Digi wehrt sich gegen eine Geldbuße der ungarischen Datenschutzbehörde. Das Unternehmen hatte nach einer technischen Serverstörung eine Testdatenbank mit Daten von etwa einem Drittel seiner Privatkunden erstellt. Diese waren ursprünglich für den Vertragsabschluss erhoben worden. Nach Ansicht der Behörde hätte Digi diese Datenbank aber löschen müssen, als der technische Fehler behoben worden war. Der EuGH bestätigte das nun weitgehend. Das ungarische Gericht muss nun über den Fall endgültig entscheiden und dabei die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen.

EuGH, Urteil vom 20.10.2022 - C-77/21

Redaktion beck-aktuell, 20. Oktober 2022 (dpa).