Die rechtskräftige digitale Veröffentlichung von Gesetzen in Deutschland wird nicht wie ursprünglich geplant Anfang 2022 starten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass eine erste Umsetzungsstufe im ersten Quartal 2023 erreicht wird.
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