Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 30.03.2022 und 20.04.2022 zwei oberlandesgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, mit denen die Auslieferungen eines psychisch kranken Afghanen nach Schweden und eines in Italien als Flüchtling anerkannten Türken in die Türkei für zulässig erklärt worden waren. Die Entscheidungen verletzten das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Die beiden Oberlandesgerichte hätten jeweils den EuGH anrufen müssen.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens nach § 1 AStG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der BFH habe seine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.
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