Donnerstag, 3.11.2022
BRAK zum Entwurf des EU-Übereinkommens über den Berufsstand der Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Entwurf des Europäischen Übereinkommens über den Berufsstand der Rechtsanwälte Stellung genommen. Die Konvention müsse ihrer Zielstellung - dem Schutz der Rechtsanwälte bei der Ausübung ihres Berufes - gerecht werden und insofern rechtsverbindlich ausgestaltet sein. Die BRAK fordert außerdem einen "Vertragstreue-Mechanismus" und spricht sich für eine klare Definition zentraler Schlüsselbegriffe aus.

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