Dienstag, 31.1.2023
Grenzen der Vollstreckung eines EU-Haftbefehls

Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls darf grundsätzlich nicht unter Berufung auf die fehlende Zuständigkeit des Gerichts abgelehnt werden, das über die gesuchte Person im Ausstellungsmitgliedstaat Recht zu sprechen hat. Werden allerdings systemische oder allgemeine Mängel des Justizsystems und die offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts festgestellt, müsse die Vollstreckung abgelehnt werden, so der Europäische Gerichtshof.

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