Die Bundesagentur für Arbeit wollte gezahlte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Rentenversicherer erstattet haben. Dafür sah das BSG keine Grundlage: Die Rentenversicherung sei nur zuständig, wenn durch die Teilhabeleistung die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden könne.
Mehr lesenDas EU-Recht auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind. Das hat der EuGH auf eine Vorlage des LSG Nordrhein-Westfalen entschieden.
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