Donnerstag, 23.7.2020
Aufwendungen für Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Aufwendungen für die Erstausbildung sind ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr als Werbungskosten abziehbar, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 12.02.2020 im Fall einer Studentin entschieden. Die Richter hatten zuvor das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussregelung des § 9 Abs. 6 EStG befragt.

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