Dienstag, 14.6.2022
Abgasskandal: Grenzen der Pflicht zur Nachlieferung eines Nachfolgemodells

Bei einem auf Ersatzlieferung gerichteten Nacherfüllungsbegehren muss grundsätzlich geprüft werden, ob das ursprüngliche Fahrzeugmodell noch hergestellt wird. Ein Nachfolgemodell ist vom Verkäufer solange nicht zu beschaffen, wie er den ursprünglich gelieferten Wagen noch nachliefern kann, bekräftige der Bundesgerichtshof. Für die Rückwirkung der Verjährungshemmung komme es im Übrigen lediglich auf die durch die Gütestelle veranlasste Bekanntgabe des Antrags an den Antragsgegner an.

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Donnerstag, 9.12.2021
Dieselskandal: Ersatzlieferung höherwertigen Nachfolgemodells kann Zuzahlung erfordern

Der Käufer eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs kann unter Umständen die Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen angemessene Zuzahlung verlangen. Dies gelte aber nicht, wenn die - seitens des Verkäufers zu beweisende - günstige Möglichkeit besteht, den Mangel durch Aufspielen eines Software-Updates vollständig ohne "Folgeschäden" zu beseitigen, urteilte der Bundesgerichtshof am 08.12.2021.

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Mittwoch, 21.7.2021
Abgasskandal: Zeitlich begrenzte Pflicht zur Nachlieferung eines Nachfolgemodells

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher können im Rahmen ihrer Gewährleistungsrechte zwar grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen, müssen einen solchen Anspruch aber innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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