Freitag, 17.12.2021
Anforderungen an Ermessen bei Entscheidung über Verlust unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

Die Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer Unionsbürgerin aus Gründen der öffentlichen Ordnung erfordert eine Ermessensentscheidung, bei der sich die Ausländerbehörde auch mit der substantiiert vorgetragenen Gefahr von Nachteilen im Herkunftsstaat unterhalb der Schwelle im Asylverfahren zu prüfender Nachteile (hier: erneute Bestrafung in seinem Herkunftsland) ermessensgerecht auseinandersetzt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Mittwoch, 12.5.2021
Kein Ausreisegewahrsam ohne Ermessensausübung

Will ein Gericht den Ausreisegewahrsam anordnen, muss es die Lebensumstände des Ausländers erfragen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Übt es sein Ermessen nicht aus, ist die Anordnung dem Bundesgerichtshof zufolge rechtswidrig und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht.

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