Lehnt der Rechtspfleger eine Ergänzung der Insolvenztabelle ab, so ist die Entscheidung des Insolvenzrichters über eine Erinnerung nicht mit der sofortigen Beschwerde weiter anfechtbar. Als Rechtsbehelf komme nur die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG in Betracht. Das betonte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 16.07.2020.
Mehr lesenDer I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 05.03.2020 entschieden, dass die Weigerung eines Gerichtsvollziehers, Rechtsanwaltskosten mit zu vollstrecken, nur bei Erreichen der Wertgrenze für Kostenentscheidungen anfechtbar ist.
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