Montag, 12.12.2022
Hinterherschießen als Notwehrhandlung

Wer dreimal Räubern hinterherschießt, handelt nicht unbedingt in Notwehr. Jede Handlung ist laut Bundesgerichtshof differenziert zu betrachten. Maßgeblich sei dabei die Betrachtung aus der Sicht eines sorgfältig beobachtenden Verteidigers – nicht die des Allwissenden. Dem Beschluss lag ein Fall zugrunde, bei dem ein Opfer dreimal den Räubern hinterhergeschossen und einen der beiden getroffen hatte.

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Dienstag, 17.8.2021
Betreuung nur bei fortbestehender Erforderlichkeit

Wird die für eine Betreuung festgesetzte Überprüfungsfrist überschritten, darf das zuständige Gericht eine gegen deren Anordnung gerichtete Beschwerde nur dann zurückweisen, wenn die Maßnahme zu seiner Überzeugung noch erforderlich ist. Das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs ist dabei laut Bundesgerichtshof nicht zwingend erforderlich. Es genüge, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten könne.

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