Mittwoch, 17.11.2021
Schülerin darf "erdnussfreie" Schule besuchen

Eine Schülerin, die unter einer schweren Erdnussallergie leidet, hat vor Gericht erreicht, dass sie eine "erdnussfreie" Schule, die außerhalb des für sie zuständigen Schulbezirks liegt, besuchen darf. Der Klägerin sei eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch dieser Schule zu erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Die "erdnussfreie" Schule sei von erheblichem Vorteil für ihr Leben und ihre Gesundheit. Dahinter müsse der öffentliche Belang an der Einhaltung der Schulbezirke zurücktreten.

Mehr lesen