Freitag, 17.9.2021
Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Abzugsfähig seien nur solche Kosten, die dem Erben auch tatsächlich entstanden sind. Dies sei bei einer Abtretung des Versicherungsanspruchs zu Lebzeiten nicht der Fall.

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Freitag, 11.6.2021
Nachlassverwaltungskosten sind erbschaftsteuerrechtlich unbeachtlich

Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen vorzeitig abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Zinsanteil erbschaftsteuerrechtlich nicht gesondert abzugsfähig. Enthaltene Kosten oder Gebühren sind laut Bundesfinanzhof nur dann abzugsfähig, wenn die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der Nachlassregelung war.

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Montag, 17.5.2021
Gewinnverteilung bei GbR kann von Aufteilung des Anteilswerts für Erbschaftsteuerzwecke abweichen

Ein von der Vermögensbeteiligung abweichender Gewinnverteilungsschlüssel bei einer GbR muss die Verteilung des Werts des Betriebsvermögens für Erbschaftsteuerzwecke nicht unbedingt beeinflussen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

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Freitag, 15.1.2021
Ärztlicher Rat schützt nicht vor Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Das Finanzgericht Münster sah hierin keinen zwingenden Grund für den Auszug. Eine strenge Auslegung sei bei Steuerbefreiungstatbeständen verfassungsrechtlich geboten. Mehr lesen
Donnerstag, 15.10.2020
Finanzamt darf Erbschaftsteuer auch gegen unbekannte Erben festsetzen

Grundsätzlich kann auch eine behördlich geschätzte Anzahl unbekannter Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Dies gelte zumindest dann, wenn für den Nachlasspfleger im Vorfeld ausreichend Zeit bestanden habe, die Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen sei, entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.06.2020.

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