Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Abzugsfähig seien nur solche Kosten, die dem Erben auch tatsächlich entstanden sind. Dies sei bei einer Abtretung des Versicherungsanspruchs zu Lebzeiten nicht der Fall.
Mehr lesenWird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen vorzeitig abgelöst, ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Zinsanteil erbschaftsteuerrechtlich nicht gesondert abzugsfähig. Enthaltene Kosten oder Gebühren sind laut Bundesfinanzhof nur dann abzugsfähig, wenn die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Maßnahme der Nachlassregelung war.
Mehr lesenEin von der Vermögensbeteiligung abweichender Gewinnverteilungsschlüssel bei einer GbR muss die Verteilung des Werts des Betriebsvermögens für Erbschaftsteuerzwecke nicht unbedingt beeinflussen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Mehr lesenGrundsätzlich kann auch eine behördlich geschätzte Anzahl unbekannter Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Dies gelte zumindest dann, wenn für den Nachlasspfleger im Vorfeld ausreichend Zeit bestanden habe, die Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen sei, entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.06.2020.
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