Wenn ein Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist zu ermitteln ist, erbt der Staat nach § 1936 BGB das Vermögen des Verstorbenen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun hervorgehoben, dass die Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts dabei nicht zu niedrig angesetzt werden dürfen. Ein Erbrecht des Staates dürfe erst nach ausreichenden Nachforschungen zu anderen Erben festgestellt werden.
Mehr lesenEin erbberechtigter Verwandter, der sich erst meldete, nachdem das Land Niedersachsen vom Nachlassgericht als Erbe bestimmt worden war, hatte mit seiner Schadenersatzklage gegen das Land wegen der zu billigen Veräußerung eines Nachlassgrundstücks keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Braunschweig erachtete die Ermittlungen des Nachlassgerichts für ausreichend. Dieses habe insbesondere keinen gewerblichen Erbenermittler einsetzen müssen.
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