Eine Enkelin schlug das Erbe aus, weil sie dachte, der Nachlass sei überschuldet. Als sich das Gegenteil herausstellte, schaute sie in die Röhre – eine Ausschlagung bleibe wirksam, wenn man sich lediglich über den Wert des Erbes geirrt habe, so das OLG Zweibrücken.
Mehr lesenEin millionenschweres Testament für das eigene Kind bewusst ausschlagen, um Erbschaftssteuer zu sparen? Eltern müssen sich das laut BGH nicht vom Familiengericht genehmigen lassen, auch wenn sie durch die gesetzliche Erbfolge selbst wieder Erben werden.
Mehr lesenEin Erbe sollte sich, bevor er die Erbschaft ausschlägt, gut darüber informieren, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Ansonsten kann er seine Erklärung später eventuell nicht mehr anfechten, selbst wenn wider Erwarten doch etwas zu holen war. Eine Tochter kam vor dem OLG Frankfurt a. M. aber mit einem blauen Auge davon.
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