Ein millionenschweres Testament für das eigene Kind bewusst ausschlagen, um Erbschaftssteuer zu sparen? Eltern müssen sich das laut BGH nicht vom Familiengericht genehmigen lassen, auch wenn sie durch die gesetzliche Erbfolge selbst wieder Erben werden.
Mehr lesenEin Erbe sollte sich, bevor er die Erbschaft ausschlägt, gut darüber informieren, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Ansonsten kann er seine Erklärung später eventuell nicht mehr anfechten, selbst wenn wider Erwarten doch etwas zu holen war. Eine Tochter kam vor dem OLG Frankfurt a. M. aber mit einem blauen Auge davon.
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