Montag, 25.7.2022
Gehörsverstoß bei Nichtaufklärung möglichen Entscheidungskonflikts

Der Tatrichter muss einen Patienten grundsätzlich persönlich darüber anhören, wie er sich bei ausreichender Aufklärung über einen Eingriff entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre. Andernfalls liegt laut Bundesgerichtshof in der Regel ein Gehörsverstoß vor. Das Gericht solle durch die persönliche Anhörung die Motive des Patienten konkret verstehen und sich einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen können.

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