Mittwoch, 1.9.2021
Kein Schadensersatz für Rechtsanwältin wegen verzögerter Anwaltszulassung

Eine Rechtsanwältin, die Schadensersatz von der Rechtsanwaltskammer begehrte, weil sie nicht früher zugelassen und zunächst sogar zu Unrecht wegen Unwürdigkeit abgelehnt worden war, ist mit ihrer Klage gescheitert. Laut Landgericht Köln war ein möglicher Schadensersatzanspruch bereits verjährt. Das LG betonte zudem, dass die beklagte Kammer im Hinblick auf die Ablehnung des Zulassungsantrags nicht schuldhaft gehandelt habe.

Mehr lesen