Montag, 9.8.2021
Anforderungen an Führung elektronischer Wertpapierregister konkretisiert

Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben gemeinsam einen Entwurf für eine Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) erarbeitet. Dieser konkretisiert die Anforderungen an die Führung elektronischer Wertpapierregister nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist. Der Entwurf wurde auf der Grundlage von §§ 15 und 23 eWpG erstellt. Die Verordnung bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates.

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Dienstag, 11.8.2020
Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vorgelegt

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf soll der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts dienen. Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt.

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