Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vorgelegt

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf soll der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts dienen. Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt.

Elektronische Registrierung von Wertpapieren auf Blockchain-Basis geplant

Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und trägt dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie. Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes.

Regelung soll aufsichtsrechtliche Klarheit schaffen

Durch den vorliegenden Regelungsvorschlag soll nach dem Willen der beiden Ministerien zudem aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen werden: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werde die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Entwurf unterscheide zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.

Redaktion beck-aktuell, 11. August 2020.