Als einzelner Bürger kann man einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben, wie er Elektroautos baut. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandgerichts Braunschweig vom 13.03.2020 hervor. Da die streitige Frage im Ergebnis alle Autohersteller betreffe, falle sie in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers, betonte das Gericht. Der Bundesgerichthof hat die Entscheidung am 18.06.2020 bestätigt.
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