Um mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, wird diese Fortbewegungsart steuerlich bis 2035 gefördert. Je früher man umsteigt, desto mehr lässt sich sparen.
Mehr lesenAls einzelner Bürger kann man einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben, wie er Elektroautos baut. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandgerichts Braunschweig vom 13.03.2020 hervor. Da die streitige Frage im Ergebnis alle Autohersteller betreffe, falle sie in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers, betonte das Gericht. Der Bundesgerichthof hat die Entscheidung am 18.06.2020 bestätigt.
Mehr lesen