Gesetzentwurf: Tankstellenketten müssen ab 2028 Schnellladepunkte anbieten

Ab 2028 müssen Tankstellen größerer Ketten in Deutschland mindestens einen Schnellladepunkt anbieten. Das sieht zumindest ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die Ladeinfrastruktur für Elektroautos weiter ausgebaut werden soll.

Ab dem 1. Januar 2028 sollen Tankstellenunternehmen mit über 200 öffentlichen Tankstellen verpflichtet werden, an jeder ihrer Stationen mindestens einen Schnellladepunkt zu installieren. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf "zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes" vor. Ziel sei es, die Elektromobilität weiter zu fördern und die Ladeinfrastruktur für die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen zu verbessern, so die Regierung.

Um den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Standortauswahl auf der Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen oder unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte wie beispielsweise der örtlichen Gegebenheiten zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf ein Flexibilisierungsmechanismus vorgesehen. Dieser soll für bis zu 50% der unter die Verpflichtung fallenden Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt entweder zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen.

Die Mineralölwirtschaft sei bereits in der Vergangenheit dazu aufgerufen worden, einen freiwilligen Beitrag zur Ausstattung der Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Das sei jedoch nur unzureichend umgesetzt worden. Trotz Förderprogrammen seien bis März 2024 erst etwa 7% der Tankstellen in Deutschland mit entsprechenden Schnellladepunkten ausgestattet.

Redaktion beck-aktuell, dbs, 1. Oktober 2024.