Dienstag, 29.9.2020
Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Bestreiten

Berücksichtigt ein Gericht das Bestreiten einer Partei wegen angeblich mangelnder Substantiierung fälschlicherweise nicht, verletzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.07.2020 entschieden.

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