Donnerstag, 14.9.2023
Auch Einzimmerwohnung kann untervermietet werden

Auch der Mieter einer Einzimmerwohnung hat laut BGH ein Recht darauf, dass der Vermieter ihm eine befristete Untervermietung gestattet. Einzige Voraussetzung: Der Mieter darf den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.

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