Mittwoch, 8.9.2021
Vater darf nicht zu Einschulungsfeier kommen

Ein umgangs-, aber nicht sorgeberechtigter Vater hat kein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes, wenn im Fall eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten ist. Dies stellt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klar. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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Dienstag, 25.8.2020
Pauschaler Ausschluss von Geschwisterkindern von Einschulungsfeiern rechtswidrig

Geschwisterkinder dürfen nicht pauschal von Einschulungsfeiern an Grundschulen ausgeschlossen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen mit Eilbeschluss vom 19.08.2020 entschieden. Der pauschale Ausschluss stelle eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung dar. Die zulässige Teilnehmerzahl müsse sich vielmehr an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie insbesondere der Größe des Schulhofes orientieren.

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