Montag, 16.8.2021
Strenge Nachweispflichten für Einfuhren von Kulturgütern

Das Verwaltungsgericht München versteht die Nachweispflichten, die das Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahr 2016 für die Einfuhr von Kulturgut in die Bundesrepublik aufstellt, streng. Nachzuweisen sei, dass beziehungsweise wann das Kulturgut rechtmäßig den Herkunftsstaat verlassen habe. Fehle es daran, könne das Kulturgut sichergestellt werden.

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