Montag, 20.3.2023
Bilanzielle Bewertung von Forderungen durch Gericht

Die bilanzielle Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung setzt die Einholung eines Sachverständigengutachtens voraus. Dies bestätigt der Bundesgerichtshof. Ausnahme sei der Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht. Wollen sich Vorstände zur Entlastung auf ein Testat berufen, so müssten sie nachweisen, dass den Wirtschaftsprüfern alle wichtigen Unterlagen zur Prüfung der Werthaltigkeit der Anlagen vorlagen.

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