Donnerstag, 10.2.2022
Aufenthaltsdauer in Mitgliedstaat und zuständiges Gericht bei Ehescheidung

Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats für die Entscheidung über einen Antrag auf Ehescheidung zu begründen, darf sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers richten. Da der Besitz der Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats dazu beitrage, dass eine tatsächliche Beziehung zu diesem besteht, sei es nicht offensichtlich unangemessen, für Staatsangehörige einen kürzeren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu verlangen, so der Gerichtshof der Europäischen Union.

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