Donnerstag, 30.9.2021
Verlustmeldung einer EC-Karte nach 30 Minuten kann verspätet sein

Die Bank haftet nicht für die nach Verlust einer EC-Karte erfolgten Geldabhebungen, wenn ein Verschulden der Karteninhaberin bei der Verwahrung der PIN nicht ausgeschlossen ist oder keine sofortige Kartensperrung veranlasst wurde. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 31.08.2021 entschieden. Hier hatte die Inhaberin erst gut 30 Minuten nach Bemerken des Verlusts die Sperrung veranlasst.

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