Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte sowie zur erleichterten Auswertung von Versichertendaten durch die Krankenkassen für Versorgungsinnovationen und individuelle Angebote von Versorgungsinnovationen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei bereits unzulässig gewesen.
Mehr lesenAm 01.01.2021 soll die elektronische Patientenakte starten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält allerdings die Ausgestaltung des Datenzugriffs für europarechtswidrig und plant daher Warnungen und Anweisungen. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, er könne selbstverständlich dem Gesetzgeber keine Vorgaben machen und keine Gesetze korrigieren. Er müsse aber einschreiten, wenn bei seiner Aufsicht unterliegenden Stellen Datenverarbeitungsvorgänge gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen.
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