Mittwoch, 10.8.2022
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Urinkontrollen in JVA

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Häftlings stattgegeben, der unter Aufsicht durchgeführte Drogenscreenings per Urinkontrollen gerügt hatte, bei denen er sein Genital entblößen musste. Die instanzgerichtliche Entscheidung, die die Maßnahme bestätigt habe, beruhe auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers, so das BVerfG.

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