Dienstag, 23.8.2022
Bestimmung der drogenbedingten Fahruntüchtigkeit

Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist nicht automatisch fahruntüchtig im Sinne des Strafgesetzbuchs. Der Bundesgerichtshof verlangt weitere aussagekräftige Beweisanzeichen, dass der Fahrer drogenbedingt nicht in der Lage war, sein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen sicher zu steuern. Die Blutwirkstoffkonzentration allein sei nur ein Indiz, das je nach Höhe in der Beweiswürdigung zu gewichten sei.

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Donnerstag, 3.12.2020
Vorläufiger Verlust ärztlicher Approbation nach Drogen- und Medikamentenmissbrauch

Gegenüber einem Arzt, der fortlaufend die Psyche beeinflussende Drogen und Medikamente konsumiert, darf das Ruhen der Approbation angeordnet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Arzt sei nicht uneingeschränkt in der Lage zum Wohl seiner Patienten zu agieren. Eine Gefährdung von Patienten sei daher dringend zu befürchten.

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