Eine Drittberatung für Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Syndikuszulassung. Die Beschränkung auf eigene Angelegenheiten des Arbeitgebers verletzt nicht die Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zur Entscheidung angenommen.
Mehr lesenDie Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erteilt der Forderung, Syndikusrechtsanwälten, die bei Rechtsdienstleistern wie etwa Legal-Tech-Unternehmen angestellt sind, eine geringfügige Drittberatung für ihre Arbeitgeber zu ermöglichen, in einer Stellungnahme vom März 2021 eine deutliche Absage. Dadurch würde die Abgrenzung zwischen anwaltlicher Tätigkeit und den Dienstleistungen nichtanwaltlicher Anbieter weiter verwässert.
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