Donnerstag, 4.4.2024
Zweitwohnungsteuer nur bis zu Höchstbetragsgrenze für doppelte Haushaltsführung abziehbar

Schlechte Nachrichten für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolen: Laut BFH fällt die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro. Ist der Höchstbetrag ausgeschöpft, sei dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

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