Auch wenn er die Zeilen nicht selbst sang: Dass der Berliner Rapper Fler dem Publikum das Mikrofon hinstreckte, das daraufhin gerichtlich verbotene Textzeilen wiederholte, gilt als Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, bestätigt das BVerfG. Sein jahrelanger Streit mit Bushido kostet Fler nun weitere 65.000 Euro.
Mehr lesenDas strafrechtliche Doppelbestrafungsverbot ist auf Ordnungsmittel nicht direkt anwendbar. Allerdings folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip ein außerstrafrechtliches Doppelahndungsverbot, wie der Bundesgerichtshof betont. Dieses greife dann ein, wenn festgesetzte Ordnungsmittel praktisch identische Sachverhalte beträfen.
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