Montag, 29.4.2024
Finanzministerium muss keine weiteren Dokumente zu Attac offenlegen

Im Streit um den Zugang zu Dokumenten über den Entzug seiner Einstufung als gemeinnützig hat das Anti-Globalisierungsnetzwerk Attac in zweiter Instanz nur einen minimalen Erfolg erzielt. Das OVG Berlin-Brandenburg änderte die Entscheidung des VG Berlin nur bezüglich eines von 19 Dokumenten.

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