Montag, 30.10.2023
Webseiten dürfen "Do-Not-Track"-Signal nicht ignorieren

Wer die "Do-Not-Track"-Funktion seines Browsers nutzt, widerspricht damit wirksam der Nachverfolgung seines Surfverhaltens durch Websites. Dies geht aus einem Urteil des LG Berlin hervor, das dem sozialen Netzwerk LinkedIn untersagt hat mitzuteilen, dass es auf "Do-Not-Track"-Signale nicht reagiert.

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