Donnerstag, 17.11.2022
Divergenzvorlage zu Thüringer Coronaverordnung vom Herbst 2020 unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Divergenzvorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu einer Thüringer Coronaverordnung vom Herbst 2020, die noch auf der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel im Infektionsschutzgesetz fußte, für unzulässig erachtet. Teils fehle eine Divergenz, teils die Entscheidungserheblichkeit, teils gehe es um eine Einzelfallfrage. Der VerfGH hatte klären lassen wollen, ob die grundrechtsintensiven Coronamaßnahmen damals eine ausreichende Rechtsgrundlage hatten.

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