Der Verein Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hessen hat Anspruch darauf, dass an Schulen in Hessen in Kooperation mit ihm islamischer Religionsunterricht stattfindet. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Juli entschieden und nun die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Für die Aussetzung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts in Kooperation mit DITIB hat es danach keine Rechtsgrundlage gegeben.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e.V. gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen verletzten den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG.
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