Einem Richter seine Rechtssachen entziehen – das geht nur, wenn dabei objektive und genaue Kriterien eingehalten werden. Die Entscheidung ist außerdem zu begründen. Denn nur so sei auszuschließen, dass die Entziehung willkürlich erfolgt sei oder eine verdeckte Disziplinarstrafe darstelle, entschied der EuGH.
Mehr lesenWeil er auf Kosten des Freistaats Bayern seinen Privatwagen betankt hat, verliert ein Polizeibeamter aus der Oberpfalz seine Pension. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Wie eine Sprecherin am 01.09.2020 mitteilte, hoben die Richter in München ein milderes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg auf und verhängten die disziplinarische Höchststrafe gegen den 64 Jahre alten Beamten, der seit vier Jahren im Ruhestand ist.
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