Mittwoch, 23.8.2023
Elektronischer Rechtsverkehr: Bundesregierung beschließt digitale Verfassungsbeschwerde
Anwältinnen und Anwälte müssen künftig auch Verfassungsbeschwerden digital einreichen. Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG beschlossen. Auch Bürger können sich danach digital an das BVerfG wenden, sind dazu aber nicht verpflichtet. Mehr lesen