Zum 01.01.2022 sind zwei große Reformen des BGB in Kraft getreten, die neue Regeln mit umfassenden Gewährleistungsrechten für Verbraucherverträge über digitale Produkte sowie Neuregelungen für den Kauf von Sachen mit digitalen Elementen wie etwa Smartphones beinhalten. Die neuen Regelungen enthalten unter anderem eine Updateverpflichtung für Unternehmen und eine verlängerte Frist für die Beweislastumkehr.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat am 03.11.2020 zwei Referentenentwürfe zur Reform des Schuldrechts bei Verträgen über digitale Inhalte veröffentlicht. Vorgesehen sind darin insbesondere am Kaufrecht orientierte Gewährleistungsrechte, die im allgemeinen Schuldrecht verankert werden sollen. Ferner sollen Online-Marktplätze zu mehr Transparenz verpflichtet werden, etwa beim Ranking von Suchergebnissen.
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