Das ArbG Berlin hat in einem weiteren Fall die Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung inmitten der Senderkrise abgewiesen, diesmal die der früheren Juristischen Direktorin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders. Der Dienstvertrag sei sittenwidrig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Simon Coenen.
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