Ein Berufsfeuerwehrmann ist nach einem tragisch verlaufenen Einsatz dienstunfähig. Seine Forderung nach einem erhöhten Unfallruhegehalt bleibt jedoch auch vor dem BVerwG ohne Erfolg – der Grund: Er war nicht ausreichend in Gefahr.
Mehr lesenVerstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie bei einem außerschulischen Arbeitstreffen an einem Wespenstich, ist dies ein Dienstunfall. Das VG Berlin sprach einer Witwe daher eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zu.
Mehr lesenSechs Menschen wurden getötet, 23 zum Teil schwer verletzt: Ein Berufsfeuerwehrmann, der nach der Amokfahrt in Trier am Ort des Geschehens eingesetzt war, führt schwere psychische Probleme auf die damaligen Erlebnisse zurück. Doch das VG Trier versagte die Anerkennung als Dienstunfall.
Mehr lesenDie Teilnahme an einem Lehrgang für Sportübungsleiter und der Unterricht an einer Wirtschaftsschule – beides stufte der VGH München als Tätigkeiten mit besonders hoher Infektionsgefahr ein. Dort aufgelesene Coronainfektionen eines Polizisten und eines Lehrers seien daher als Dienstunfall anzuerkennen.
Mehr lesenDer "Kontakt zu Kollegen" gehört zum Dienst – führt dieser zu elf Wochen Arbeitsunfähigkeit, kann es sich damit um einen Dienstunfall handeln. Anders sieht es aus, so das BVerwG, falls der verletzte Bundespolizist die scherzhafte "Rauferei" selbst provoziert hat.
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