Freitag, 11.12.2020
Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse für eine Einbürgerung sind nicht nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber im Deutsch-Test für Zuwanderer das Ergebnis B1 nur in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen, nicht aber auch im Schreiben erreicht hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Unabhängig davon gab es Hinweise auf eine salafistische Betätigung des Bewerbers. Mehr lesen