Mittwoch, 9.3.2022
Kostenlose Abgabe eines Schmerzgels an Apotheker zu Demo-Zwecken zulässig

Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers dürfen Apothekern kostenlos je eine einzelne Verkaufsverpackung eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" abgeben. Bei der Abgabe handele es sich um eine geringwertige Zugabe, die weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße und nicht geeignet sei, den Apotheker unsachlich zu beeinflussen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10.02.2022.

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