Mittwoch, 22.6.2022
Karlsruhe weist Journalisten-Klage gegen Datenhehlerei-Paragrafen ab

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Gefahr, dass sich Journalisten strafbar machen, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus dem heute veröffentlichten Beschluss hervorgeht. "Mangels ersichtlicher Strafbarkeit besteht hier kein Risiko von Journalisten betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen", so die Begründung.

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Freitag, 17.6.2022
Entgegennahme geleakter Daten durch Journalisten keine Datenhehlerei

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt, dass sich Journalistinnen und Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie "geleakte" Daten entgegennehmen. Das BVerfG habe zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung lege es die Ausnahme von der Strafbarkeit aber weit aus und stärke damit die Pressefreiheit.

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